Gebührenzahler bilden Interessen­gemeinschaft, fordern u.a. die Auflösung der GEM und von der Stadt Mönchengladbach die Erstattung zu Unrecht vorenthaltener Ausgleichszahlungen.

Seit Anfang 2018 befassen sich viele Hauseigentümer und Mieter mit dem Problemfeld „Rechtssituation zum Abfallentsorgungssystem in Mönchengladbach“.

Verschiedene Personen haben zahlreiche Widersprüche, Anträge, Aufsichtsbeschwerden und Anzeigen eingereicht und Klagen vorbereitet.

Obwohl vordergründig nur individuelle Belange betroffen sind, haben sich zwischenzeitlich ca. 20 Personen zusammengefunden, um außerhalb politischer Parteien und Gruppierungen die Kompetenzen zu bündeln, sich für ein rechtskonformes Abfall- und Gebührensystem in Mönchengladbach einzusetzen und auf diesem Wege die Wiederherstellung der Gesetzesbindung in der Stadt Mönchengladbach im Gebührensystem zu erreichen.

Dazu haben sich Betroffene entschlossen, die Interessengemeinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach – IGGMG – zu bilden.

Diese agiert parteipolitisch unabhängig.

Auf Basis valider Zahlen aus jederzeit öffentlich zugänglichen Quellen wurde ermittelt, dass den Zahlern von Abfallgebühren seit 2005 ein Schaden in Höhe von etwa 87 Mio. Euro entstanden ist.

Rund 72 Millionen Euro dieses Schaden entstanden aus Differenzen zwischen Vorkalkulationen und tatsächlich entstandenen Kosten der Abfallentsorgung. Diese sogenannten Kostenüberdeckungen hat die Stadt Mönchengladbach nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, den Gebührenzahlern zurückgegeben, sondern unzulässigerweise zur Sanierung des städtischen Haushaltes verwendet.

Für das Jahr 2019 erwartet die IGGMG erneut entsprechende Gesetzesverstöße. Im Zentrum dieser Gesetzesverstöße steht die GEM mbH, die 1992 von der Stadt Mönchengladbach und der damaligen Viersener Trienekens AG mit dem Ziel gegründet wurde, auf Kosten der Gebührenzahler Gewinne für den Mönchengladbacher Haushalt und die Firma Trienekens zu erwirtschaften.

Von den unzulässigen Gewinnen aus den Zahlungen der Mönchengladbacher Gebührenzahler profitierten nach der Auflösung der Trienekens AG deren Rechtsnachfolger, am Ende sogar die Stadt Krefeld über ihr Entsorgungsunternehmen EGN. Nachdem die GEM mbH im Jahr 2016 zu 100% in den alleinigen Besitz der Stadt Mönchengladbach übergegangen ist, kommen deren Gewinne nunmehr zu 100% dem städtischen Haushalt zugute.

Die Preis- und Gebührenkalkulation wurden letztmalig im Jahr 2008, also vor 10 Jahren, von der Preisüberwachung der Bezirksregierung Düsseldorf geprüft.

Schon damals gab es Unstimmigkeiten bei der Ermittlung der Selbstkosten, die jedoch offensichtlich nicht korrigiert wurden. Vor dem Hintergrund dieser und weiterer Fakten fordert die IGGMG:

  1. Unverzügliche Auflösung und Liquidation der GEM mbH und Übernahme der kommunalen Aufgaben der GEM durch die mags AöR bei gleichzeitiger Übernahme aller Mitarbeiter, des technischen Equipments und der Immobilien. Allein durch die Auflösung der GEM mbH würden die Gebühren jährlich um ca. 10 Mio. EURO sinken. In diesem Kontext begrüßen die Mitglieder der IGGMG die Initiative der Grünen, die Auflösung der GEM mbH zu fordern.
  2. Transparente „Nachkalkulation“ der gesonderten Betriebsabrechnungen der GEM mbH für die Tätigkeitsfelder der kommunalen Daseinsvorsorge (Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst) und der für private Kunden erbrachten Leistungen und deren Offenlegung unter Berücksichtigung aller relevanten abgaben- und kommunalrechtlichen Gesetze, Verordnungen usw. Hiermit sollte keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt werden, selbst wenn sie bisher nicht mit der Prüfung von Jahresabschlüssen der mags, der GEM und der Stadt Mönchengladbach beauftragt wurde. Vielmehr sollte die staatliche Preisüberwachungsstelle, die der Bezirksregierung Düsseldorf unterstellt ist, mit der Preisprüfung nach dem öffentlichen Preisrecht beauftragt und die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) eingeschaltet werden.
  3. Erstattung aller den Gebührenzahlern zu Unrecht vorenthaltenen Kostenausgleichszahlungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und weiterer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen für den Zeitraum 2005 bis 2018. Hierzu sind sämtliche Gebührenbescheide zur Abfallentsorgung von 2005 bis 2018 aufzuheben und neue, liegenschaftsbezogene und rechtsmittelfähige Bescheide zu erstellen.
  4. Entwicklung und zeitnahe Veröffentlichung einer rechtskonformen Betriebsabrechnung durch die mags AöR gesondert für alle kommunalen, gebührenrelevanten Leistungen der Daseinsvorsorge (Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst) sowie für alle weiteren kommunalen Leistungen für die Stadt Mönchengladbach.

IGGMG (Interessengemeinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach) erfährt große Resonanz • Internetpräsenz gestartet

Auf eine große Resonanz traf die am 06.10.2018 in Pressemedien veröffentlichte Nachricht von der Gründung der Interessengemeinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach (IGGMG), die sich aktuell vordringlich mit der Problematik der gebührenrelevanten Themen rund um das neue Abfallentsorgungssystem befasst.

„Das schließt auch die Fragen zur Größe und der Anzahl der Tonnen mit ein. Über die individuelle Unterbringungs- und Handhabungsproblematik der oft viel zu großen Rolltonnen für Restmüll wird bei uns natürlich auch diskutiert, jedoch können wir dazu so lange nichts sagen, bis die Abfallgebührensatzung 2019 bekannt ist,“ sagt Werner Knor, Sprecher der IGGMG.

Man bereite sich darauf vor, dass diese Gebührensatzung dazu führen wird, dass viele Hauseigentümer sich zu Widersprüchen gegen die Gebührenbescheide der mags AöR veranlasst sehen. Dazu werde es Informationen und Handreichungen geben, die ausdrücklich nicht als Rechtsberatung einzustufen sind und die dann auf der Homepage der Interessengemeinschaft zur Verfügung stehen.

Diese Homepage ist im Aufbau begriffen, kann aber schon jetzt unter www.iggmg.de aufgerufen werden. Dort können registrierte Leser („Abonnenten“) Kommentare hinterlassen, die nach Freigabe durch eine Moderation veröffentlicht werden.

Darüber hinaus ist eine facebook-Seite eingerichtet, auf der – ebenfalls moderiert – Diskussionen geführt werden können.

Diese Seite ist erreichbar über: https://www.facebook.com/iggmg/

In der gemeinschaftsinternen Diskussion am letzten Wochenende über die zu erwartende Gebührenstruktur 2019, die aus einer Grundgebühr (für die Tonnenbereitstellung) und der so genannten „Leistungsgebühr“ (für den Abtransport der Abfallmenge) besteht, wurde deutlich, wie eng diese Gebühren mit dem restriktiven Umgang mit dem Sperrmüll durch die mags AöR verbunden ist.

Einhellige Meinung war, dass die Einschränkungen bei den Sperrmüllarten zu einer für die meisten Gebührenzahler unzumutbaren Anlieferung bei den Umladestellen Heidgesberg und Luisental führen werde.

Das sei dann meist mit weiteren Kosten verbunden, obwohl die Gebührenzahler die Umladestellen schon über die Abfallgebühren finanzieren würden.

Werner Knor dazu: „Auch damit wird sich ein Team aus Mitgliedern der IGGMG befassen, sobald die Gebührensatzung 2019 und die Satzung über die Benutzung der Abfallumladestellen beschlossen sind.“

In den wenigen Tagen seit der Gründung der IGGMG haben weit über fünfzig Gebührenzahler (Hauseigentümer, Mieter und Hausverwaltungen) ihr Interesse an einer Zusammenarbeit bekundet.

Außerdem erreichten die IGGMG zahlreiche Anfragen nach Vorträgen zur Gebührenproblematik in Mönchengladbach. Diese kamen insbesondere von örtlichen Bürgernetzwerken und Vereinen, die damit ihre Mitglieder mit Hintergrundwissen zur IGGMG und deren Ziele versorgen möchten.

Kontakt:

– IGGMG – Interessengemeinschaft
Gebührenzahler Mönchengladbach
c/o Werner Knor
Riegerbenden 8
41065 Mönchengladbach

Telefon 0178 – 54 49 227

E-Mail kontakt@iggmg.de

Homepage: www.iggmg.de

facebook: https://www.facebook.com/iggmg/

 

IGGMG (Interessengemeinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach) unterstützt Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ des BdSt NRW (Bund der Steuerzahler)

Am 31. Oktober startete der Bund der Steuerzahler NRW e.V. eine Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge für Grundbesitzer, deren Straßen von der Kommune umgebaut bzw. grundhaft erneuert werden.

Die Straßenbaubeiträge sind nicht zu verwechseln mit Erschließungsbeiträgen.

Während ein Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Straße auf Grundlage des  Baugesetzbuches (BauGB) erhoben wird, bezieht sich der Straßenbaubeitrag auf eine später auf die erstmalige Herstellung folgende – also eine nachträgliche – Herstellungsmaßnahme.

Grundlage hierfür bildet das Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes.

Während Bayern die Straßenbaubeiträge zum 01.01.2018 die Straßenbaubeiträge abgeschafft hat, und seit Jahren in Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg keine erhoben werden, gehört NRW zu den 10 Bundesländern, in denen die Kommunen solche Beiträge erheben sollen oder können. Lediglich in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sind die Kommunen per KAG gezwungen, Straßenbaubeiträge zu erheben.

Gegen die Regelungen im KAG NRW zieht nunmehr der BdSt NRW mit einer breit angelegten Volksinitiative zu Felde und will 66.000 Unterschriften sammeln damit der Landtag gezwungen werden kann, sich innerhalb von drei Monaten mit dem Thema „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ auseinanderzusetzen.

Mehr Informationen zur Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen:

https://www.steuerzahler-nrw.de/Volksinitiative-Strassenbaubeitrag-abschaffen/97882c110128i1p2745/index.html

Bisherige Proteste, Petitionen und „lose Unterschriftensammlungen“ seien nur ein Anfang gewesen, erklärt der BdSt, die Volksinitiative nach Artikel 67 der Landesverfassung die logische Konsequenz.

Die Unterschriften müssen in eigens dafür erstellte Listen eingetragen und im Original an den BdSt geschickt werden.

Solche Listen stehen auf der Homepage des BdSt zum Download zur Verfügung.

Darüber hinaus hat der BdSt so genannte „Sammelstellen“ eingerichtet, in denen Unterschriftenlisten ausliegen. In Mönchengladbach sind dies momentan:

Mina’s Hair Fashion
Mina Andretzki
Friedrich-Ebert-Str. 53
41236 Mönchengladbach

und

Steuerberater Jürgen Kühne
Bleichgrabenstr. 14
41063 Mönchengladbach

Außerdem führt der BdSt landesweit Straßenstandorte und Informationsveranstaltungen durch.

Sobald Termine für Mönchengladbach bekannt sind, werden diese auf der Homepage und der facebook-Seite IGGMG bekannt gegeben.

Werner Knor, Sprecher der IGGMG, kündigt an, dass sich auch Mitglieder der IGGMG an der Unterschriftensammlung beteiligen und sich darüber hinaus auch mit der Praxis der Straßenbaubeiträge in Mönchengladbach befassen werden.

Kontakt:

– IGGMG – Interessengemeinschaft
Gebührenzahler Mönchengladbach
c/o Werner Knor
Riegerbenden 8
41065 Mönchengladbach

Telefon 0178 – 54 49 227

E-Mail kontakt@iggmg.de

Homepage: www.iggmg.de

facebook: https://www.facebook.com/iggmg/

 

IGGMG wird bekannt gewordene Zahlen für die Abfallgebühren 2019 überprüfen und erwartet Anstieg der Zahl von Widersprüchen

Am 29. November veröffentlichte die Rheinische Post eine Tabelle der mags AöR mit Zahlen zu den Abfallentsorgungsgebühren für 2019.

Die Reaktionen auf rp-online ließen nicht lange auf sich warten.

Von „bodenloser Frechheit“ ist die Rede, von Entmündigung und „zusammengewürfelten Pro-Kopf-Müllmengen“ bis hin zu der Aufforderung „Wer sich über zu hohe Müllgebühren aufregt und bei der letzten Kommunalwahl CDU oder SPD gewählt hat, sollte bei der nächsten anstehenden Wahl eine andere Partei wählen“.

Auf facebook geht es noch heftiger zu,

Natürlich hat auch die IGGMG die Veröffentlichungen zu den neuen Müllgebühren zur Kenntnis genommen.

„Es wird der Eindruck erweckt, dass die Umstellung auf die neuen Rolltonnen problemlos liefe und es unter Gebührenaspekten in 2019 für die meisten Bürger wesentlich preisgünstiger werde“, stellt der Sprecher der Interessengemeinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach, Werner Knor, fest.

Die veröffentlichen Daten ließen eine umfassende Überprüfung noch nicht zu. Dazu ist die Offenlegung der Kalkulation erforderlich.

Denn nicht unerwartet hat die mags AöR nur die Beispiele herausgesucht, die sie und die sie tragende Verwaltungsratsmehrheit aus CDU und SPD gut dastehen lassen.

Wenn sich die Einsparungen tatsächlich auf 4,9 Mio. € belaufen, ist das noch lange nicht alles. Das hat das IGGMG-Team berechnet.

Mindestens weiter 5 Mio. € können pro Jahr eingespart werden, wenn die GEM aufgelöst würde. Dabei sind die Kosten für den Aufsichtsrat in Höhe von rund 48.000 € sich geradezu „Peanuts“.

Viel stärker ins Gewicht fallen hingegen die über 2 Mio. €, die kommunalrechtswidrig als Gewinne bei der GEM geplant sind und zu Sanierung des Haushalts verwendet werden, obwohl das Gelder der Gebührenzahler, die sie sozusagen nur „vorgestreckt“ haben und die sie zurückerhalten müssen.

Als völlig indiskutabel und kontraproduktiv sieht die IGGMG die in der RP angekündigte Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Abfallumladestellen von derzeit 5 € pro halben Kubikmeter auf 15 €.

Diese Erhöhung um 200% würde die „wilde Müllentsorgung“ fördern und den Verzicht auf Abfallvermeidung und -trennung geradezu provozieren.

Welches Kalkül sich dahinter verbirgt, wird sicherlich bald auch entlarvt werden.

Einen ersten Ansatz bietet der absurde Erklärungsversuch für diese Anhebung von GEM-Geschäftsführerin und mags-Finanzvorstand Gabriele Teufel.

Sie wird in der RP damit zitiert, diese Erhöhung sei notwendig gewesen, weil es in Nachbarkommunen deutlich höhere Kosten gebe.

 

Die IGGMG empfiehlt, die für Anfang 2019 zu erwartenden Gebührenbescheide der mags AöR kritisch zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen.

Sie bietet bei Bedarf Hilfestellung an, die ausdrücklich keine Rechtsberatung ist.

Werner Knor erwartet eine große Steigerung der Zahl von Widersprüchen, die auch auf die „Zwangsmaßnahmen“, wie Mindestvolumen, Tonnengröße und Kostenfaktoren beziehen, die nicht zu den Abfallgebühren gezählt werden dürfen.

Interessierte Gebührenpflichtige können

  • Anfang 2019 von der Homepage der IGGMG Formulierungshilfen für Widersprüche downloaden,
  • sich nach Eingang der Gebührenbescheide (vsl Anfang Januar 2019) per E-Mail an widerspruch@iggmg.de wenden,
  • über die Homepage den IGGMG-Newsletters abonnieren oder
  • auch unmittelbaren Kontakt aufnehmen:

Interessengemeinschaft Gebührenzahler
Mönchengladbach – IGGMG –
c/o Werner Knor
Riegerbenden 8
41065 Mönchengladbach

Telefon: 0178 – 54 49 227
E-Mail: kontakt@iggmg.de

 

facebook: https://www.facebook.com/iggmg/

 

Neue Methode zur Berechnung der Abfallgebühren 2019 führt zu Gebührenerhöhungen

Zu diesem Ergebnis kam das Team der IGGMG nachdem es Vergleiche zwischen den von der mags AöR für 2019 geplanten Abfallentsorgungsgebühren und den Gebühren für die Jahre 2018 und 2017 angestellt hat.

„Die Zahlen, die die mags vor kurzem über eine örtliche Zeitung verbreiteten ließ, unterstellen, dass die Gebührenpflichtigen sämtlich Bio-Tonnen nutzen. Das ist aber nicht der Fall, wie den mags-Konzeptunterlagen von Ende 2017 zu entnehmen ist. In Wirklichkeit hat nur die Hälfte der Haushalte eine Bio-Tonne“, stellt Werner Knor, Sprecher der IGGMG, fest.

So würden auch nur etwa 50% der Haushalte in den „Genuss“ des geringeren Zwangsvolumens von 15 Liter pro Person und Woche kommen. So zu tun, als ob die Gebühren sinken würden sei eine ganz besondere Art von Täuschung.

Dazu Knor: „Eine Täuschung liegt schon dann vor, wenn jemand nicht nur falsch, sondern auch unvollständig informiert. Beides zielt darauf ab, bei einem anderen eine unrichtige Vorstellung hervorzurufen, sie zu bestärken oder aufrechtzuerhalten.“

Dadurch, dass die mags AöR auf der gleichen Grundlage (Mindest-Restmüllvolumen, Zwangs-Tonnengröße) eine andere Rechenmethode anwendet, glaube sie, die Gebührenzahler beschwichtigen und täuschen zu können, was ihr aber nicht gelingen dürfte.

Unter Verwendung denselben Grundannahmen nur mit einer anderen Rechenmethode kalkulieren zu wollen kann nicht funktionieren … und funktioniert auch tatsächlich nicht!

Legt man bei den 20 veröffentlichten Beispielen zugrunde, dass diese Haushalte keine Bio-Tonnen nutzen, sehe das Ganze vollkommen anders aus: 17 Haushalte müssen mit teilweise massiven Erhöhungen rechnen, nur 3 sind gegenüber 2018 (Ringtonnen) bevorteilt.

Nimmt man richtigerweise die Kosten für 2017 (ebenfalls Ringtonnen) als Vergleichsmaßstab, haben im Jahr 2019 zwölf Haushalte mit Bio-Tonne mehr zu zahlen, 8 Haushalte zahlen weniger.

Für Haushalte, die keine Bio-Tonne nutzen erhöhen sich bei 17 die Gebühren für 2019 gegenüber 2017 ganz erheblich, nur 3 zahlen weniger.

Nachzuvollziehen sind diese Ergebnisse in einer Tabelle, die auf der Homepage der IGGMG veröffentlicht ist. https://iggmg.de

Wenn Anfang des kommenden Jahres die Gebührenbescheide der mags AöR die Hauseigentümer erreicht haben, rechnet Knor mit einer sehr großen Zahl von Widersprüchen, die durchaus auch in Klagen vor dem Verwaltungsgericht landen könnten.

Dabei werde die IGGMG Unterstützung leisten, ohne dass es sich dabei um eine Rechtsberatung handeln werde. Diese seien ausschließlich Rechtanwälten vorbehalten.

„Wenn die mags sich nicht nach Eingang der Widersprüche, wie in manchen Fällen in den Jahren 2017 und 2018 durch Aufhebung der Gebührenbescheide und Erlass bzw. Erstattung der Gebühren aus der Verantwortung zur Transparenz entzieht, bin ich sehr zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf Klägern Recht geben wird,“ sagt Knor optimistisch.

Dabei werde es sicherlich nicht mehr nur um die Erstattung von Gebühren gehen, sondern auch um eine vollkommen neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2019.

Es könne nicht angehen, dass nur „widersprechende“ Gebührenzahler zum ihrem Recht kommen. Auch die übrigen hätten Anspruch auf eine rechtskonforme Gebührenfestsetzung.

Rückfragen gerne an:

Interessengemeinschaft Gebührenzahler
Mönchengladbach – IGGMG –
c/o Werner Knor
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