mags-Festsetzungsbescheide Abfallgebühren 2020: Klagefrist könnte in diesen Tagen ablaufen!

mags-Festsetzungsbescheide Abfallgebühren 2020: Klagefrist könnte in diesen Tagen ablaufen!

Nachdem in diesem Jahr die Festsetzungsbescheide der mags AöR für Abfallentsorgung und Straßenreinigung im Januar 2020 eingegangen sind, haben unserer Kenntnis nach viele Gebührenpflichtige wieder fristgerecht Widerspruch eingelegt und damit die Bitte verbunden, die mags AöR möge das Widerspruchsverfahren solange auszusetzen, bis über die zahlreichen Klagen zu den Bescheiden für das Jahr 2019 entschieden ist.

Einige „Widersprüchler“ haben ihren Widerspruch erneut begründet, andere haben darauf verzichtet.

Die von „Widersprüchlern“ der IGGMG bekanntgemachten Inhalte der anschließend ergangenen Widerspruchbescheide der mags AöR ließen kaum Unterschiede erkennen, so dass durchaus aus standardisierten Bescheiden gesprochen werden kann.

Durch die fristgerecht eingereichten Widersprüche und die daraufhin ergangenen Widerspruchsbescheide eröffnen die Möglichkeit, gegen die Festsetzungsbescheide Klage zu erheben.

Dazu haben die Gebührenpflichtigen nach Zugang der Widerspruchsbescheide einen Monat Zeit, Klage zu erheben, um sich die entsprechenden Rechte zu sichern.

Bei den meisten läuft diese Frist in diesen Tagen ab, so dass wir – wie auch im vergangenen Jahr – wieder Formulierungshilfen zum Download anbieten:

Formulierungshilfe für fristwahrende Klage gegen Festsetzungsbescheid 2019

Die Empfehlung der IGGMG lautet:

„Überprüfen Sie das Eingangs- bzw. Zustellungsdatums anhand des gelben Briefumschlages, mit dem Sie der Widerspruchsbescheid erreicht hat und entscheiden Sie, ob Sie Klage erheben wollen bzw. fristgerecht noch können.“

Grundsätzliches zu Klageeinreichungen finden Interessierte hier: https://iggmg.de/abfallgebuehren-2019/3010/

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