In der ersten Phase der IGGMG-Aktivitäten hatten wir uns schwerpunktmäßig mit den Belangen von Hauseigentümern und Mietern befasst, die bisher eigene Ringtonnen nutzten und denen ab 2019 von der mags AöR die Nutzung von Rolltonnen mit Zwangsvolumen von 20 Liter bzw. 15 Liter pro Person und Woche vorgeschrieben wurde.
Zwischenzeitlich haben sich auch Hauseigentümer/ Verwalter von Objekten an die IGGMG gewandt, die ihren Mietern so genannte Abfallgroßbehälter für die Entsorgung des Restmülls zur Verfügung stellen.
Deren Konditionen sind naturgemäß andere, weil die Entleerung der Großbehälter einen geringeren Aufwand bedeuten, als die Entleerung der Rolltonnen.
Unter diesem Gesichtspunkt wurde der Wunsch an uns herangetragen, ein dementsprechendes Kalkulationsschema zur Verfügung zu stellen.
Aus naheliegenden Gründen (man muss das Rad nicht neu erfinden) haben wir die BürgerZeitung Mönchengladbach (BZMG) gebeten, ihren Müll-Kalkulator zu erweitern, was in Zusammenarbeit mit uns dann auch geschah.
Das Ergebnis ist online und steht – wie bisher „Rolltonnen-Nutzern“ – nunmehr auch Nutzern von Abfallgroßbehältern zur Verfügung.
Konnten in der bisherigen Müll-Kalkulation nur die bis dahin bekannten, aber noch nicht per Abfallgebührensatzung (AbfGS) beschlossenen Gebührensätze verwendet werden, enthält der Kalkulator nunmehr die am 20.12.2018 vom mags Verwaltungsrat beschlossenen Werte.
Diese und auch die Werte aus den Abfallgebührensatzungen für die Jahre 2017 und 2018 sind in diesem BZMG-Vergleich zu finden.
Welche Auswirkungen das neue Gebührensystem auf Nutzer von Großbehältern haben kann, zeigt dieses reale Beispiel aus Mönchengladbach.
Nach wie vor gilt natürlich das, was in den Gebührenbescheiden der mags AöR stehen wird. Erst nach deren Vorliegen und Überprüfung wird sich zeigen, ob weitere Schritte erforderlich sind.
Aber das kann bekanntlich noch mehrere Monate dauern.
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