„Zahlst Du etwa noch Abfallgebühren?“ fragen manche Hauseigentümer ihre Nachbarn, wenn die Sprache auf das neue Mönchengladbacher Abfallentsorgungssystem kommt.

Dass diese Frage durchaus ihre Berechtigung hat, ergibt sich aus dem Bericht der BürgerZeitung Mönchengladbach (BZMG) vom 7. November, in dem es um eine Strafanzeige wegen Untreue gegen Verantwortliche von Stadt und mags AöR geht.

Danach sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Gebührenzahler für sich und ihre Mieter erfolgreich gegen die Gebührenbescheide vorgegangen, weil die Stadt und die mags es nicht auf einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht kommen lassen wollten.

In einem solchen Prozess wären dann möglicherweise viele unrechtmäßigen Tatbestände zur Sprache gekommen, die das ganze „Gewinnerzielungsmodell Abfallgebühren“ aufgedeckt hätte.

So setzten Stadt und mags kurzerhand die Gebührenbescheide „auf Null“, entsprachen damit faktisch den Argumenten der „Widersprüchler“ und versuchten so,  ihnen die Basis für eine Klage zu entziehen.

2015:

2016:

2017:

Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 17 K 1296/15)

Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 17 K 2973/17 und 17 K 6740/17)

„Auf-Null-Setzung“ nach persönlicher Intervention des ehem. Umweltdezernenten Erich Oberem bei den Mitgliedern des mags-Vorstandes
„Auf-Null-Setzung“ nach Widerspruch eines Gebührenzahlers, der nicht einmal eine Begründung abgegeben hatte

Der BZMG-Bericht lässt offen, ob es noch weitere solcher Fälle gegeben hat, die nur nicht an die Öffentlichkeit gelangt sind.

Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, weil nach BZMG-Angaben beispielweise im Jahr 2016 weit über 700 Widersprüche gegen die Grundbesitzabgabenbescheide eingelegt worden waren.

Für das Jahr 2018 hatte die mags ganz offensichtlich „gelernt“ und Widersprüchlern die Gebühren zwar auch „auf Null“ gesetzt, ihnen also Abfall- und Straßenreinigungsgebühren „erlassen“ und gezahlte Gebühren zurückerstattet, jedoch mit dem Hinweis, dass dies nur vorläufig geschehe und man sich eine spätere Prüfung (Anm.: vsl. erst innerhalb der nächsten vier Jahre) vorbehalte.

Damit hat die mags den Widersprüchlern zwar den Weg zum Verwaltungsgericht zunächst einmal verbaut, aber die Gebührenzahler konnten ihren Müll „gebührenfrei“ entsorgen und haben schlichtweg Geld gespart.

In Kenntnis dieser für sie neuen Tatsachen wollen viele Hauseigentümer, die im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit ihrer Gebührenbescheide keinen Widerspruch eingereicht hatten, bei Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners die Erstattung der Gebühren für 2015, 2016 und 2017 beantragen.

Nicht wenige von ihnen haben sich dazu schon der kostenfreien Formulierungshilfe bedient, die von der IGGMG zum Download angeboten wird.

Wie die IGGMG aus vielen Kontakten mit Gebührenzahlern weiß, fordern andere nicht (nur) die Erstattung der Gebühren für 2015, 2016 und 2017 sondern (auch) eine vollkommen neue, vollständige Gebührenberechnung für diese Jahre.

Auch dazu bietet die IGGMG kostenfreie Formulierungshilfen an.