Die mags AöR verschickt an die Hauseigentümer und die Hausverwaltungen die Festsetzungen der Abfallgebühren und der Gebühren für die Straßenreinigung.

In einer Rechtsbehelfsbelehrung wird darauf hingewiesen, dass gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden kann.

Darin ist festgelegt, dass Widersprüche nur innerhalb von eine Monat möglich sind.

Um Friststreitigkeiten vorzubeugen sollten die Besitzer und Verwalter von Grundeigentum auch den Briefumschlag aufbewahren, in dem der Gebührenbescheid der mags AöR zugestellt wurde.

Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Zustellungsdatum.

Dennoch empfiehlt die IGGMG, das Erstellungsdatum des Bescheides zugrunde zu legen und Widersprüche ab diesem Datum innerhalb eines Monates einzulegen.

Wo letztlich auch Mieter betroffen sind, sollten diese ihre Vermieter bitten, fristgerecht Widerspruch gegen den mags-Bescheid einzulegen, auch wenn sie die Begründungen noch nicht in einzelnen ausformulieren können.

Entsprechende Schreiben finden Mieter hier:

Das Team der IGGMG hat schon mindestens 20 Begründungen identifiziert und befindet sich derzeit in der Phase der Ausformulierung beispielsweise zu folgenden Themenkomplexen:

  • Von der mags in Ansatz gebrachte Einsammel- und Entsorgungskosten
  • Von der mags in Ansatz gebrachte Müllmengen
  • Zwangs-Mindestvolumen pro Person
  • Zwangsgrößen für die Rolltonnen
  • Rückerstattung in vorangegangen Jahren zu viel gezahlter Gebühren
  • Nicht notwendige Kosten
  • Zusammensetzung der Grundgebühr pro Haushalt
  • Berücksichtigung des Gewerbemülls

Die Ergebnisse stellt die IGGMG in Kürze unter der Rubrik „Download“ als Formulierungshilfen zur Verfügung.

Hierüber informiert die IGGMG über die örtliche Presse und über den Newsletter, der hier kostenfrei abonniert werden kann:

Interessierte Grundeigentümer können die Formulierungshilfen so anpassen und verwenden, wie es deren individuelle Situation entspricht. Das Zurverfügungstellen der Formulierungshilfen stellt keine Rechtsberatung im engeren und weiteren Sinne dar; deren Nutzung geschieht in der alleinigen Verantwortung der Empfänger der Gebührenbescheide.

In den letzten Jahren gab es seitens der der Verwaltung und der mags AöR unterschiedlichste Angaben zur Anzahl der eingegangenen Widersprüche.

Aus diesem Grund führt die IGGMG eine anonyme Umfrage durch, an der sich Besitzer von Grundeigentum unverbindlich beteiligen können, indem sie 9 strukturierte Fragen beantworten.

Wer Besitzer von Grundeigentum ist, startet die Umfrage durch Klick auf diese Grafik:

Die Umfrage endet am 15.06.2019.