Am 15. Juni endete die Anfang Mai 2019 begonnene, anonyme, nicht repräsentative Umfrage der Interessengemeinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach (IGGMG) zur Frage von Widersprüchen gegen die Festsetzungsbescheide der mags AöR.

Die Umfrage wurde 223 mal aufgerufen.

Die vielen zusätzlichen Kontaktaufnahmen Betroffener mit der IGGMG zum Thema Widersprüche, die sich nicht an der Umfrage beteiligt haben, lassen die Schlussfolgerung zu, dass der mags AöR mindesten annähernd 300 fristwahrende Widersprüche zugegangen sein dürften.

Bei der überwiegenden Zahl der Umfrageteilnehmer (ca. 81%) handelt es sich um Grundeigentumsbesitzer mit selbstgenutztem Eigentum, die restlichen etwa 19% sind Eigentümer oder Verwalter von Mehrfamilien-Objekten.

Anlass der Erhebung

Seit dem 01.01.2019 gelten die neuen Satzungen zur Abfallentsorgung und zu den Abfallent­sorgungsgebühren der Stadt Mönchengladbach.

Ziel der Umfrage war es, einen Überblick über die Zahl der Widersprüche zu erhalten, die von Hauseigentümern/Verwaltern eingelegt wurden.

Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahren seitens der Stadt­verwaltung Mönchengladbach und der mags AöR die unterschiedlichsten Angaben zur Anzahl der eingegangenen Widersprüche kolportiert wurden.

Methodisches

Die Erhebung

  • wurde ausschließlich „online“ durchgeführt,
  • konnte von einem Teilnehmer auch nur einmal genutzt werden
  • war anonym, fragte also keine Angaben zu den Umfrageteilnehmern ab,
  • war nicht repräsentativ im Sinne z.B. einer Vorauswahl von Teilnehmergruppen
  • enthielt 9 „Pflicht-Fragen“, die in aller Regel innerhalb von 2 bis 3 Minuten beantwortet werden konnten
  • stellte die Option zur Verfügung, ergänzende Anmerkungen zu hinterlassen

Detail-Ergebnisse (Auswahl)

Kommentare, Mitteilungen, Statements von Umfrageteilnehmern

Viele Umfrage-Teilnehmer nutzten die Option, Erläuterungen, Anmerkungen und Statement zu hinterlassen und Fragen zu stellen, die wegen der Anonymität der Umfrage nicht beantwortet werden konnten.

Inhalte und Tonfall dieser Äußerungen in der IGGMG-Umfrage lassen erkennen, dass eine von mags AöR und die sie unterstützenden Politikern erwartete „emotionale Beruhigung“ nicht eingetreten ist.

Ob es dazu mittelfristig überhaupt kommen wird, darf angesichts des breiten Spektrums faktenbasierter Widerspruchsgründe angezweifelt werden.

Hier die Äußerungen im Original

  • Begründung habe ich noch nicht geliefert
  • Abgesehen von der Gebührenhöhe und dem Zwangsvolumen ist es eine Unverschämtheit, noch nicht einmal beim Handling fair behandelt zu werden.
    Mags weigert sich, trotz Begründung mit spezieller Bewohnerstruktur in Alter/ Geschlecht/ Gesundheit/ Körpergröße und speziellen Gegebenheiten im Haus (Stufen), die Tonne in zwei kleinere Gefäße zu tauschen.
    Und behauptet, die 60L-Tonne sei nur unerheblich kleiner als die 120L-Tonne.
    Dieser für die Mags unerhebliche Unterschied ist allerdings für uns erheblich!
  • Ich finde es klasse, dass Sie das Thema aufgreifen. Mit der Arroganz der Politik lässt sich ja nicht reden.
  • Stellen Sie noch Vorschläge für Begründungen zur Verfügung?
    Oder muss das jeder individuell begründen?
  • Anzahl der Personen und des Leerungsturnus sind im Bescheid falsch, was zu höheren Gebühren führt.
    Bei der Befragung 2018 hatte ich 1 Person mit 4-wöchentlicher Leerung der 60 l Tonne angegeben (Biotonne vorhanden).
    Im Bescheid stehen 2 Personen und 2-wöchentliche Leerung.
    Mags hat sich geweigert, die falsche Personenzahl und den Leerungsrythmus zu korrigieren.
  • Der Gebührenbescheid für den RM beinhaltet auch die Gebühren für die Straßenreinigung. Es wird also auch gleichzeitig Widerspruch gegen die Straßenreinigungsgebühren erhoben?
  • Unsere Gebühren wurde um 37,5 % erhöht. Das ist aus meiner Sicht unzulässig und sittenwidrig. Zudem werden Haushalte mit mehr als 2 Personen benachteiligt und somit diskriminiert.
  • Aus dem Bescheid ergibt sich, unter Berücksichtigung der zur Hälfte reduzierten Abfuhrtermine, eine Erhöhung zum Vorjahr von gut 163%.
    Ab wann ist eine solche Erhöhung wohl als „sittenwidrig“ einzustufen?
  • Nach dem telefonischen Hinweis auf 7 Personen und Gewerbe ohne Müllanfall sollten die Tonnen auf eine 210 L-Tonne getauscht werden. Obwohl die Tonnen zum 2ten Mal an der Straße standen, wurden sie nicht getauscht.
  • Der Eingangsbescheid ist in der Woche 29.04-03.05.2019 eingegangen. Das genaue Datum ist nicht mehr nachvollziehbar
  • Festgesetzte Gebühren bisher rund 211 €; neuer Bescheid nun über rund 311€; Mülltonne wurde seit Januar ganze 5 mal erst rausgestellt
  • Ich finde die Gebührenbemessung nach Anzahl der Haushalte ( Personenzahl)und nach Behältervolumen ( was ja die Personenzahl impliziert, ich habe ja keine Wahl, das wird mir ja vorgeschrieben, unabhängig von der von mir produzierten Abfallmenge) unfair.
    In 2018 wurden die Gebühren nach Volumen des Abfallbehälters bemessen und somit fair abgerechnet.
    Die jetzt zu benutzende Rolltonne ist selbst nach 14-Tagen nur halb gefüllt; ich zahle also für eine Abfallmenge, die ich nachweislich nicht produziere, da wir hier im Haus akribisch Müll trennen.
    Die neue Gebührenfestsetzung bestraft somit Müllvermeider und läßt sie für die mitbezahlen, die alles in die Restmülltonne werfen.
    Deshalb erhebe ich Widerspruch gegen die neue Gebührenfestsetzung der mags.
  • Stadt Mönchengladbach “ belohnt“ eigene Bürger die bei Müll sich Mühe gegeben(wir bei 5 Personenhaushalt und 25L Tonne bis 2018)mit 92% mehr Kosten ab 2019.
    Die Herrschaften können mächtig „stolz“ sein.
    Die Lufttonne (120 liter mit Füllstand bei 90 liter )die bei uns steht die macht das schon.
    Gerechtigkeit ist dahin… Bürger dieser Stadt wacht auf!
  • Widerspruch eingelegt gegen die Festsetzung der Höhe des Mindest-Restmüllvolumens, weil dabei weder die Restmüll-Mengen der Vergangenheit berücksichtigt wurden noch Müllvermeidung unterstützt wird und eine Ungleichbehandlung von Gewerbeobjekten und privaten Haushalten erfolgt.
    Um Festsetzung der Gebühren auf Basis einer 60 l Rolltonne gebeten. Gerne kann das große gegen ein kleines Gefäß ausgetauscht werden.
    Mal sehen, wie die Antwort bzw. Widerspruchsentscheidung aussehen wird ….
  • Bereits im Jahr 2018 haben wir Widerspruch gegen den Müllgebührenbescheid eingelegt. Dieser wurde dann aufgehoben und die Gebühren erstattet.
  • Ich zahle jetzt 50€ mehr im Jahr als 2018.
  • Bei mir wurden 6 Bewohner geschätzt angesetzt, meine online Benachrichtigung das wir nur 4 Personen sind wurde nicht bearbeitet, es wurde mir gesagt ich hätte nicht auf die Anfragen reagiert.
    Im Einspruch habe ich neben den 3 Personen (Meine2 Kinder und ich) habe ich vermerkt das der Mieter nur am Wochenende hier ist.
    Bisher noch keine Reaktion auf den Widerspruch.
  • mindestmenge 15 l pro person soll wieder weg
  • Die Dame am Telefon der mags sagte: „Wir wissen, dass die Bescheide falsch sind, aber nur, wenn sie Widerspruch einlegen, bekommen sie ihr Geld zurück.“
    Unverschämtheit. Sie weigerte sich, mir den Namen ihres Vorgesetzten zu nennen oder mich mit ihm zu verbinden, sondern legte einfach auf!!!
    Wer wissentlich falsche Bescheide verschickt, ist meiner Meinung nach dafür verantwortlich, diese zu korrigieren – ohne Widerspruch – das gebietet der Anstand!!!
  • Ich hatte im Fragebogen 2018 (wegen Leerstand) 3 Pers. in 4 Wohnungen gemeldet.
    Ab 2019 sind es 4Pers. in 4 Wohnungen. Das wurde auch 2019 gemeldet, im Bescheid aber nicht berücksichtigt.
    Der Widerspruch wurde persönlich (mit Zeugen) dem Pförtner der mags übergeben. Bis heute –> keine Eingangsbestätigung!
  • Die Beantragung einer 120 Litertonne mit 4 wöchiger Leerung wurde abgelehnt.
    Obwohl dies ökologischer und ökonomischer ist.
    Im aktuellen Gebührenbescheid wurde das Einfamilienhaus mit 2 Haushalten eingestuft.
    Die schriftliche Aufforderung vom 3.05.2019 dies zu ändern wurde bisher nicht beantwortet.
    Weiterhin finde ich die Gebühren an den Abfallhöfen übertrieben hoch, obwohl ich dies bisher nicht genutzt habe.
    Allerdings sehe ich mindestens 2 malig in der Woche eine Sperrmüllabholung in unserer Straße (kostenlos).
  • Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die mags die für die Gebührenerhebung notwendigen Informationen nicht selber beim Einwohnermeldeamt einholt („Hausauskunft“)
  • Eigenkompostierer
  • Auch wir bräuchten für 7 Personen nur ein 70 Liter Gefäß, entspricht 5 Liter pro Person wie viele andere auch und nicht 15 Liter wie festgesetzt!
    Wir zahlen jetzt mehr als das Doppelte!
  • ich sende Ihnen noch meinen mags Bescheid per mail auf widerspruch..
    in 2018 zahlte ich für 3 Haushalte, 1x 25l + 1x 50 l 487,53 €
    in 2019 für 3 Haush 1 x 90 l + 1 x 120 l + 3 x Grundpreis :528,30€
    Differenz 40,77 € mehr
  • Bereits vor einigen Jahren hatte ich bei der Stadt um eine 25 Liter Tonne gebeten, da die 35 Liter Tonne kaum jemals ausgenutzt wurde.
    Mein Anliegen wurde abgelehnt.
    Mit der neuen 120 Liter Tonne bekomme ich nochmals ein größeres Gefäß. Das mögliche Müllvolumen wurde von 70 auf 120 Liter erhöht.
    Ich hatte bei der mags um ein 90 Liter Gefäß gebeten (das wären „nur“ 20 Liter/2 Wochen mehr gewesen), auch dies wurde abgelehnt.
    Wir verhalten uns ökologisch sehr bewusst und produzieren nur wenig Abfall.
    Wie Sie meinen Gebührenbescheiden von 2018 und 2019 entnehmen können, steigen unsere Abfallgebühren durch die Rolltonne um knapp 40 %.
  • Toll, das Sie versuchen uns zu helfen.
    Wann meinen Sie haben Sie Formulierungshilfen für die Begründung ansatzweise vorliegen?
    Teilen Sie dies in Ihrem Newsletter mit?
    Ich habe den Widerspruch als PDF mit Unterschrift per Mail versendet.
    Das müsste doch formal reichen – oder?
    Nochmals ganz lieben Dank für Ihre Bemühungen!!!!