Im Gegensatz zur mags-AöR ist der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadtverwaltung zuverlässiger. Als der auch noch für die Abfallgebühren zuständig war, konnten die Grundbesitzer sicher sein, dass alles termingerecht ablief.

Seit Gründung der mags AöR ist diese für die Abfallgebühren und die Gebühren für Straßenreinigung und Straßenwinterdienst zuständig … und scheint nach Umstellung auf die Rolltonnen damit überfordert zu sein.

Die mags hat die Gebühren noch nicht einmal berechnet, so dass diese den Grundbesitzern erst in einigen Wochen (enn nicht gar erst in Monaten) zugehen werden.

Wie die Stadt mitteilt, hat der städtische Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben die Grundsteuer-Bescheide termingerecht vorbereitet und verschickt sie nun an alle Haus- und Grundstückseigentümer.

Im Zusammenhang mit der Grundsteuerfestsetzung für das Jahr 2019 weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern für die Bemessung der Grundsteuer zwar für verfassungswidrig hält.

Das Gericht hat in seiner Entscheidung vom 10.04.2018 jedoch auch festgelegt, dass die für verfassungswidrig befundenen gesetzlichen Regelungen über die Einheitsbewertung zunächst bis zum 31.12.2019 weiter angewandt werden dürfen.

Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Gesetzgeber eine Neuregelung zu treffen.

Insoweit hätten Einwendungen und Widersprüche gegen die städtischen Grundsteuerbescheide keine Aussicht auf Erfolg und müssten rechtlich als unbegründet zurückgewiesen werden, heißt es von der Stadtverwaltung.