Noch sind sie nicht eingetroffen, die Gebührenbescheide der mags AöR für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Straßenwinterdienst.

Wir erwarten den Versand der Gebührenbescheide für 2019 in den nächsten Tagen. Jeder Gebührenbescheid enthält die Rechtsmittelbelehrung, dass der Empfänger innerhalb von 4 Wochen, nach Eingang, Rechtsmittel (Widerspruch) einlegen kann.

Die IGGMG empfiehlt, dies unbedingt zu berücksichtigen und zeigt hier den prinzipiellen Ablauf:

Seit 2015 hat eine größere Anzahl von Gebührenpflichtigen erfolgreich gegen Gebührenbescheide Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben.

Im Ergebnis führte das dazu, dass die Gebührenbescheide aufgehoben wurden und keine Abfallentsorgungsgebühren und/oder Gebühren für Straßenreinigung und Straßenwinterdienst gezahlt werden mussten.

Daher legen wir allen Gebührenzahlern nahe, eine qualifizierte Überprüfung des Gebührenbescheides vornehmen zu lassen.

In Kürze wird die IGGMG hier auf der Webseite in der Rubrik „Downloads“ Formulierungsvorschläge zum Download anbieten, die für das fristgerechte Einlegen von Widersprüchen genutzt werden können.

Nach Prüfung von Gebührenbescheiden werden Formulierungshilfen für entsprechende Begründungen folgen.

HINWEIS

Formulierungshilfen und die Beantwortung von allgemeinen Fragen zu den Gebührenbescheiden stellen keine Rechtberatung dar.

Die Inanspruchnahme und Nutzung dieser ehrenamtlichen und kostenfreien Leistungen der IGGMG geschieht in eigener Zuständigkeit und auf eigenes Risiko des jeweiligen Nutzers.

Wenn Gebührenpflichtige individuelle rechtliche Fragen haben, beziehungsweise eine individuelle juristische Beratung wünschen, sollten sie mit einer örtlichen Beratungsstelle der Verbraucherzentralen oder einem Rechtsanwalt ihrer Wahl Kontakt auf.