Nachdem sich CDU und SPD sich die Vorstellungen der GEM-Geschäftsführerin und mags-Vorstandsmitglied für Finanzen, Gabriele Teufel, zu eigen gemacht und den Gebührenzahlern ein neues Abfallentsorgungssystem übergestülpt haben, erwartet letztere ab dem 1. Januar 2019 eine bunte Tonnenparade.

Während der Restmüll nur noch über graue Rolltonnen mit Fassungsvolumen von 60, 120 und 240 Litern entsorgt werden kann, gesellen sich zu diesen dann auch noch mindestens eine blaue Papiertonne und eine braune Tonne für Bio-Abfälle.

Ab 2020 könnte noch eine gelbe hinzukommen, sollten dann die gelben Säcke abgeschafft werden.

Dass das Ganze mit Zwang und ohne Beteiligung der Mönchengladbacher Gebührenzahler geschah, sorgt ob der „Bevormundung“ und „Gängelung“ durch die Politiker von CDU und SPD nach wie vor für erheblichen Ärger in der Bevölkerung.

Dies vor allem, weil die mags eine individuelle und operativ sinnvolle Auswahl der Tonnengrößen ablehnt und durch die sture Fixierung auf die nur drei Restmülltonnen in Kauf nimmt, dass Gebührenzahler auch für eine „Luft-Volumen“ zahlen müssen, steigert das Ärgernis erneut.

Der Anschlusszwang für die Restmüllentsorgung durch die Kommune ist unmittelbar und rechtlich nicht angreifbar.

Auch wenn es für Papier und Bio-Abfälle keinen Anschlusszwang gibt, bewirken die Restriktionen ab dem 1. Januar 2019 in der Abfallgebührensatzung einen „mittelbaren“ Anschlusszwang.

Ein „böses Erwachen“ könnte dann eintreten, wenn das neue Abfallgebührensystem bekannt wird.

Hier sind juristische Auseinandersetzungen hochwahrscheinlich.

Welche Aspekte der „Tonnenparade“ zum Tragen kommen können, zeigt diese IGGMG-Übersicht:

Rolltonne

Gebühr

Nutzung

Anmerkungen

auf Basis Abfallgebührensatzung der mags AöR

unmittelbarer Anschluss-/ Nutzungszwang

Tonnengröße und -Anzahl durch CDU, SPD und mags AöR beschlossen

juristisch durch Widerspruch/Klage anfechtbar

rechtlich kaum anfechtbar

keine gesonderte Gebühr
(Kosten des Abholens in Abfallgebühr enthalten)

„mittelbarer“ Nutzungszwang
(reduziert Zwangs-Restmüll-Volumen um 5 Liter pro Person und Woche und damit die Abfallgebühr)

Tonnen müssen von Hauseigentümer „bestellt“ werden
(ggf. ausschließlich zur Volumen- und Gebührensenkung)

keine gesonderte Gebühr
(Kosten des Abholens in Abfallgebühr enthalten)

„mittelbarer“ Nutzungszwang
(Papier, Pappe usw. werden nicht mehr „in Bündeln“ abgeholt)

Diese Folgen wurden von vielen Bürgern offensichtlich noch nicht „realisiert“

Tonnen müssen von Hauseigentümer „bestellt“ werden

aktuell: „Gelbe Säcke“ keine Gebühr

Vsl. ab 2020 werden die gelben Säcke durch gelbe Tonnen ersetzt

„mittelbarer“ Nutzungszwang
(nach Abschaffung der „gelben Säcke“)

Steht möglicherweise im Zusammenhang mit der Übernahme von „Der Grüne Punkt“ durch Remondis