„Zahlst Du etwa noch Abfallgebühren?“ fragen manche Hauseigentümer ihre Nachbarn, wenn die Sprache auf das neue Mönchengladbacher Abfallentsorgungssystem kommt.
Dass diese Frage durchaus ihre Berechtigung hat, ergibt sich aus dem Bericht der BürgerZeitung Mönchengladbach (BZMG) vom 7. November, in dem es um eine Strafanzeige wegen Untreue gegen Verantwortliche von Stadt und mags AöR geht.
Danach sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Gebührenzahler für sich und ihre Mieter erfolgreich gegen die Gebührenbescheide vorgegangen, weil die Stadt und die mags es nicht auf einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht kommen lassen wollten.
In einem solchen Prozess wären dann möglicherweise viele unrechtmäßigen Tatbestände zur Sprache gekommen, die das ganze „Gewinnerzielungsmodell Abfallgebühren“ aufgedeckt hätte.
So setzten Stadt und mags kurzerhand die Gebührenbescheide „auf Null“, entsprachen damit faktisch den Argumenten der „Widersprüchler“ und versuchten so, ihnen die Basis für eine Klage zu entziehen.
2015:
2016:
2017:
Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 17 K 1296/15)
Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 17 K 2973/17 und 17 K 6740/17)
„Auf-Null-Setzung“ nach persönlicher Intervention des ehem. Umweltdezernenten Erich Oberem bei den Mitgliedern des mags-Vorstandes
„Auf-Null-Setzung“ nach Widerspruch eines Gebührenzahlers, der nicht einmal eine Begründung abgegeben hatte
Der BZMG-Bericht lässt offen, ob es noch weitere solcher Fälle gegeben hat, die nur nicht an die Öffentlichkeit gelangt sind.
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, weil nach BZMG-Angaben beispielweise im Jahr 2016 weit über 700 Widersprüche gegen die Grundbesitzabgabenbescheide eingelegt worden waren.
Für das Jahr 2018 hatte die mags ganz offensichtlich „gelernt“ und Widersprüchlern die Gebühren zwar auch „auf Null“ gesetzt, ihnen also Abfall- und Straßenreinigungsgebühren „erlassen“ und gezahlte Gebühren zurückerstattet, jedoch mit dem Hinweis, dass dies nur vorläufig geschehe und man sich eine spätere Prüfung (Anm.: vsl. erst innerhalb der nächsten vier Jahre) vorbehalte.
Damit hat die mags den Widersprüchlern zwar den Weg zum Verwaltungsgericht zunächst einmal verbaut, aber die Gebührenzahler konnten ihren Müll „gebührenfrei“ entsorgen und haben schlichtweg Geld gespart.
In Kenntnis dieser für sie neuen Tatsachen wollen viele Hauseigentümer, die im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit ihrer Gebührenbescheide keinen Widerspruch eingereicht hatten, bei Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners die Erstattung der Gebühren für 2015, 2016 und 2017 beantragen.
Nicht wenige von ihnen haben sich dazu schon der kostenfreien Formulierungshilfe bedient, die von der IGGMG zum Download angeboten wird.
Wie die IGGMG aus vielen Kontakten mit Gebührenzahlern weiß, fordern andere nicht (nur) die Erstattung der Gebühren für 2015, 2016 und 2017 sondern (auch) eine vollkommen neue, vollständige Gebührenberechnung für diese Jahre.
Auch dazu bietet die IGGMG kostenfreie Formulierungshilfen an.
Ich habe am 24.11.2018 meinen Antrag auf Information zu den Gebührenverzichten gestellt.
Heute (21.01.2019) habe ich ein Schreiben der mags erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, das ich keinen zulässigen Auskunftsantrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt habe und dass zu keinem Zeitpunkt auf Benutzungsgebühren im Bereich der Grundbesitzabgaben verzichtet wurde.
Man geht nun davon aus, das sich mein Erstattungsantrag erledigt hat.
Ich denke, ich werde hier nochmals nachfassen, das die Unterzeichner wohl die selben sind, welche 2018 mit Bescheid vom 16.07. die Aufhebung des Gebührenbescheides mitgeteilt haben.
Hallo,
ich wollte die Anträge auch noch stellen, habe aber anhand mangelnder Information dies nicht abgesendet.
Gibt es noch keine Neuigkeiten. Als Eigentümer habe ich auch den direkten Vergleich, ein Mehrfamilienhaus mit 6 Einheiten und 8 Personen wird fast auf die hälfte der Gebühren reduziert, Ich selber als 1 Familienhaus ( 2 Erwachsene, 2 Kinder ) zahle drauf.
Absoluter Wahnsinn. Wenn man dann noch hautnah mitbekommt was für Umbaumassnahmen bei der GEM geschehen.
Ich hoffe auf neue Informationen.
Ist eigentlich bekannt oder irgendwo schriftlich festgehalten wieviel kg Müll in einer 120 Liter Tonne sein dürfen ?
Manche Städte haben da Werte angegeben. Und bei einer 100 Kg Beladung zieht das Argument Arbeitsschutz aucg nicht mehr.
1. zu Unterschied zwischen 6-Familienhaus und 1-Familienhaus:
Um einen Vergleich zu bisher herzustellen, wären noch zwei Angaben nötig:
a) gibt es eine Bio-Tonne?
b) wieviele Tonnen welcher Größe wurden bisher genutzt?
Kalkuliern können Sie dann mit einer dieser Berechnungshilfen:
http://www.bz-mg.de/wp-content/uploads/19-01-15-mullkalkulator-mg-2019-2017.xlsx
oder
http://www.bz-mg.de/wp-content/uploads/19-01-15-mullkalkulator-mg-2019-2018.xlsx
2. Gewicht des Mülls in einer 120-Liter-Tonne
In Mönchengladbach wurde die Abrechnung nach Gewicht (kg) ausgeschlossen und daher auch nicht weiter verfolgt/berechnet.
Ich habe ebenfalls mit Schreiben vom 05.05.2019 einen gleichlautenden Antrag gestellt und mit Datum 29.05.2019 ein Antwortschreiben mit dem Inhalt „keinen zulässigen Auskunftsantrag gestellt zu haben“ sowie „dass zu keinem Zeitpunkt auf Benutzungsgebühren … verzichtet wurde!.
Scheint das Standard-Schreiben zu sein.
Mich würde interessieren, ob jemand hierzu einen Tipp geben kann, ob bzw. was nun getan werden könnte, da im Abschlußsatz man „davon ausgeht, dass sich mein Erstattungsantrag damit erledigt hat“.
So einfach möchte ich das nicht stehen lassen, bin aber nicht tief genug im Thema um hier sinnvoll weiter agieren zu können.
Empfehlung: Kontaktaufnahme zur IGGMG unter Telefon: 0178 – 54 49 227 oder per E-Mail: kontakt@iggmg.de
Man erfährt auf dieser Seite seltsame Dinge die sich lohnen und Verwunderung auslösen
Musterschreiben runter laden, abschicken und keine Müllgebühren 2019 zahlen.
Danke für den Tipp