Zu diesem Ergebnis kommt bei näherer Betrachtung das Team der IGGMG:

Wenn am 19. Dezember der Rat der Stadt Mönchengladbach die Abfallgebühren für 2019 zur Kenntnis erhält, die am darauffolgenden Tag vom mags-Verwaltungsrat beschlossen werden, dann wird für viele Haushalte feststehen, dass es Erhöhungen geben wird.

Mieter werden – wenn sie sich nicht schon vorher informiert haben bzw. von ihren Vermietern informiert werden – davon erst mit der Nebenkostenabrechnung im Laufe des Jahres 2020 erfahren.

Denn Vermieter haben 12 Monate lang Zeit, nach Abschluss eines jeden Jahres, die Jahresrechnung vorzulegen und ggf. Nachforderungen zu stellen. Kommt die Abrechnung für 2019 nach dem 31.12.2020 können sie keine Nachforderungen stellen. Soweit das Formale.

Um sich als Mieter zu versuchen, sich frühzeitig, als schon Angang 2019 über die zu erwartenden Kosten für die Abfallentsorgung 2019 zu informieren, bietet IGGMG einen Formulierungsvorschlag für ein Schreiben an den Vermieter zum Download an.

Nach massive Protesten aus der Bevölkerung gegen die verordneten, gebührenpflichtigen „Luftvolumen“ hat die mags AöR die Berechnungsmethode geändert, ohne die umstrittene Zwangs-Mindestvolumen von 20 bzw. 15 Liter pro Person und Woche zu ändern.

mags AöR versucht Gebührenzahler zu täuschen

Eine Täuschung liegt schon dann vor, wenn jemand nicht nur falsch, sondern auch unvollständig informiert.

Beides zielt darauf ab, bei einem anderen eine unrichtige Vorstellung hervorzurufen, sie zu bestärken oder aufrechtzuerhalten.

Dadurch, dass die mags AöR auf der gleichen Grundlage (Mindest-Restmüllvolumen, Zwangs-Tonnengröße) eine andere Rechenmethode anwendet, glaubt sie, die Gebührenzahler beschwichtigen und täuschen zu können, was ihr aber nicht gelingen dürfte.

Unter Verwendung denselben Grundannahmen nur mit einer anderen Rechenmethode kalkulieren zu wollen kann nicht funktionieren … und funktioniert auch tatsächlich nicht!

Die Rheinische Post hat von der mags AöR zwanzig Beispielrechnungen übernommen, in der unterstellt wird, dass allen Haushalten eine Bio-Tonne zur Verfügung stehen würde.

Dass das nicht der Fall ist, weiß die mags-Führung und versucht dennoch, sich und die Gebührenkalkulation durch ein unvollständiges Zahlenwerk in ein besseres Licht zu rücken.

Nach der neuen Berechnung (nur mit Bio-Tonne) sollen in 20 Beispielen „nur“ fünf Haushalte mehr zahlen als 2018. Der Rest würde weniger zahlen.

Legt man jedoch bei denselben Beispielen zugrunde, dass diese Haushalte keine Bio-Tonnen nutzen, sieht das Ganze vollkommen anders aus: 17 Haushalte müssen mit teilweise massiven Erhöhungen rechnen, nur 3 sind gegenüber 2018 (Ringtonnen) bevorteilt.

Nimmt man richtigerweise die Kosten für 2017 (ebenfalls Ringtonnen) als Vergleichsmaßstab, haben im Jahr 2019 zwölf Haushalte mit Bio-Tonne mehr zu zahlen, 8 Haushalte zahlen weniger.

Bei Haushalten, die keine Bio-Tonne nutzen erhöhen sich bei 17 die Gebühren für 2019 gegenüber 2017 ganz erheblich, nur 3 zahlen weniger.

Alles das ist einer Zusammenstellung zu entnehmen, die auf der BürgerZeitung Mönchengladbach zu finden ist und die wir freundlicherweise hier übernehmen dürfen.

Müll-Kalkulatoren schaffen notwendige, aber von der mags AöR vorenthaltene Transparenz

Wer es genauer wissen will und die Gebühren für 2019 für das Haus errechnen möchte, in dem er wohnt, ist zu raten, einen BZMG-Müll-Kalkulatoren zu benutzen.

Mit nur bis zu fünf Eingaben erscheint nicht nur das Ergebnis für 2019, sondern automatisch auch die Differenz zu den Vorjahren 2018 bzw. 2017.

Individueller Ergebnisvergleich 2019 mit 2018

Individueller Ergebnisvergleich 2019 mit 2017