In ANALYSE-SCHRITT 1 von „Auswirkungen des neuen Abfallentsorgungssystems“ wurden die Erfahrungen der IGGMG beschrieben, dass mindestens fünf Anlässe gibt, die bei Vermietern, Hausverwaltungen und Eigentümern in selbstgenutzten Häusern aber auch bei der mags AöR einen bisher nicht dagewesenen Aufwand verursachen, der in die Kategorie „Unwirtschaftlichkeit“ einzuordnen ist.

ANALYSE-SCHRITT 2 geht anhand eines Beispiels darauf ein, dass jede noch so kleine Veränderung in einem Haus zieht unter abfallrechtlichen Gesichtspunkten Nachweisführungen und organisatorische Maßnahmen nach sich ziehen.

Der nun hier vorliegende ANALYSE-SCHRITT 3 geht unter Beibehaltung des Beispielobjektes (16 Personen in 7 Haushalten zum Jahresbeginn) auf die realistische Variante ein, dass ab Jahresmitte eine Bio-Tonne der mags AöR genutzt werden kann.

Diese Umstellung kann jeder Hauseigentümer, Vermieter oder Hausverwalter aus dem Blickwinkel der Kostenreduzierung aus eigenem Antrieb heraus selbst initiieren und die Bio-Tonne bei der mags AöR bestellen. Eine vorherige Information der Mieter ist zwar nicht „vorgeschrieben“, scheint jedoch im Interesse aller sinnvoll zu sein.

Ausgangspunkt bleibt beim Beispiel des fiktiven Objektes mit sieben Miet-Wohneinheiten in dem keine Bio-Tonne vorhanden ist und keine Eigenkompostierung betrieben wird der erste Festsetzungsbescheid der mags AöR für das Jahr 2019.

Danach fallen für dieses angenommene Objekt Abfallentsorgungskosten in Höhe von 1.489,16 EURO an, die auf die 16 Bewohner in 7 Haushalten umgelegt werden könnten, wenn es im Haus keine Fluktuation geben würde.

Das ändert sich am 1. Juli beträchtlich, wenn ab diesem Zeitpunkt eine Bio-Tonne zur Verfügung steht.

Allein durch diese Maßnahme reduzieren sich bei gleichbleibenden Veränderungen im Haus die gesamten Abfallentsorgungskosten für das Jahr 2019 um 135,37 EURO, also um annähernd 10%.

Durch die Bio-Tonne verändert sich auch monatlich das gesamte Restmüll-Volumen. Die Auswirkungen allein für den Umstellungmonat sind hier zu erkennen:

Entsprechend der mags-Gebührensatzung reduziert sich ab dem 1. Juli  das (Zwangs-)Restmüllvolumen von 20 auf 15 Liter Pro Person und Woche und dementsprechend auch das vorgegebene Gesamt-Restmüllvoluen für das Haus …

… und in der Konsequenz auch die Gesamtbelastung aus den Abfallentsorgungsgebühren.

Die unterjährige Veränderung des durch die mags-Systematik vorgeschriebenen Gesamt-Restmüll-Volumens hat die Konsequenz, dass die mags AöR in selbem „Verlauf“ ihre Tonnen zu ergänzen, zu entfernen oder auszuwechseln hat.

An diesem Prinzip ändert auch die zusätzliche Bio-Tonne ab dem 1. Juli nichts. Diese ist im vorliegenden Fall Anlass für einen zusätzlichen (6.) Tausch.

Wie Schritt 3 der Analyse zeigt, verändert die zusätzliche Bio-Tonne sowohl die Zahl der Restmülltonnen, die von der mags AöR zur Verfügung gestellt werden müssen, als auch die „Struktur“ der Tonnengrößen.

Schlussfolgerung

Jeder Hauseigentümer, Vermieter und Hausverwalter, in dessen Objekt(en) bislang noch keine Bio-Tonne vorhanden ist, sollte für jedes in seiner Verwaltung befindliche Objekt bei der mags AöR mindestens eine Bio-Tonne bestellen.

Da es für (braune) Bio- und auch für (blaue) Papiertonnen ausdrücklich keinen „Anschluss-Zwang“ gibt, ist es den Objektbewohnern frei gestellt, ob und in welchem Umfang sie die Gefäße nutzen.

„WAS WÄRE WENN …

… der Vermieter des Beispiel-Objektes seinen Mietern schon zu Beginn des Jahres 2019 mindestens eine Bio-Tonne zur Verfügung gestellt hätte“, ist die konsequente Frage, die IGGMG-Analyse so beantwortet:

  • Statt der im Bescheid zu Beginn des Jahres festgesetzen Abfallentsorgungkosten  in Höhe von 1.489,16 EURO wären mit nur 1.215,59 EURO über 18% weniger angefallen.
  • Statt 3 Restmülltonnen (für 640 Liter Restmüllvolumen) wären nur 2 (für 480 Liter Restmüllvolumen) erforderlich

Noch deutlicher wird der Vorteil einer Bio-Tonne beim fiktiven Objekt mit 16 Bewohnern in 7 Haushalten wenn man das gesamte Jahr (mit den gleichen Veränderungen) betrachtet.

Im Vergleich zur ursprünglichen Ausgangssituation (20 Liter pro Bewohner und Woche) reduziert nur eine Bio-Tonne die Abfallentsorgungskosten für dieses Objekt von 1.402,97 EURO um 240,81 EURO (ca. 18%) auf 1.162,16 EURO.