Zu diesem Ergebnis ist das IGGMG-Team gekommen, nachdem die mags AöR den seit Beginn der Umstellkampagne „von Ringtonnen zu Rolltonnen“ in Rede stehenden „Vollservice“ konkretisiert und anbietet, Rolltonnen an die Straßen setzen zu lassen.

Anrufer beim so genannten „Servicetelefon“ 02161 – 49 10 10 erhalten die unterschiedlichsten Auskünfte; Unverbindlich, ungenau und oft nur widerwillig.

Findige Hauseigentümer lassen sich dieses Angebot schriftlich geben und lesen in einem Schreiben der mags AöR die Darstellung von Leistungen und Bedingungen, die sie in dieser Form am Telefon nicht erfahren haben.

Zusammengefasst hinterlässt dieses „Angebot“ mehr Fragen als es Aufklärung gibt.

So muss man feststellen, dass wesentliche Merkmale eines geschäftsüblichen Angebotes schlichtweg fehlen bzw. unklar bleiben:

1.   Die mags AöR offeriert Leistungen der GEM mbH, mit der der Hauseigentümer in keinem geschäftlichen Bezug steht.

2.   Es ist nicht zu erkennen, wer bei der mags AöR für dieses „Angebot“ verantwortlich zeichnet, weil sowohl der Name eines Bearbeiters, dessen Telefonanschluss, dessen E-Mail und eine Unterschrift fehlt.

3.   Stattdessen ist lediglich eine E-Mail-Adresse der GEM mbH angegeben

Auch leistungsinhaltlich ist das „Angebot“ lückenhaft, und mit Bedingungen versehen, die den Eindruck eines „Service-Abwehr-Angebotes“ untermauern:

1.   Der Service wird nur für 14-tägige Leerung angeboten, nicht jedoch für 4-wöchige Leerung

2.   Der Service wird nur für Restmülltonnen und nicht für Papiertonnen angeboten

3.   Es muss eine Person vor Ort anwesend sein, um Türen zu öffnen und solange warten bis die Restmülltonne geleert ist und der Mitarbeiter die leere Tonne wieder an den vorgesehenen Abstellplatz gebracht hat

4.   Das bedeutet eine Wartezeit von u.U. mehreren Stunden

5.   Die Entfernung des „Abholortes“ der Rolltonne darf 20 Meter von der Bordsteinkante nicht überschreiten

6.   Auf dem „Transportweg“ darf sich lediglich eine „Kellertreppe“. Demnach schließt dieses Angebot beispielseise Situationen aus, bei den Rolltonnen die zwar im Keller stehen, der Weg jedoch zusätzlich über eine Haus-Eingangstreppe führt.

7.   Gleiches gilt für Situationen, in denen Rolltonnen im Hof stehen und zusätzlich über einen Treppenabgang transportiert werden müssen

8.   Der Transportweg muss 1,2 Meter breit, frei von Hindernissen und ausgeleuchtet sein. Dabei stellt sich die Frage, welches Haus in Mönchengladbach eine Kellertreppe und einen Hausflur von 1,2 Meter Breite aufweist.

9.   Türen und Tore müssen mit „Festellvorrichtungen“ versehen sein, was nicht selten zu einer kosten-verursachenden Nachrüstung führen dürfte.

Abgesehen von diesen Punkten, die jeder für sich schon ein „KO-Kriterium“ für die Nutzung dieses „Services“ bedeutet, ist der Haftungsausschluss:

Im Angebot der mags AöR heißt es wörtlich:

„Für eventuelle Beschädigungen im Rahmen des Services, wie z.B. Kratzer in Kellertreppe, Wand etc. übernimmt die GEM keine Haftung“.

Es ist unseriös und mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sogar rechtswidrig, eine solche Haftung auszuschließen. Das wäre zu prüfen.